
Leider untersagt uns die KVWL zukünftig auf die Zuzahlung bei einigen Bevölkerungsgruppen von 3,- Euro je Test zu verzichten.
Es tut uns leid, wir hätten Ihnen gerne weiterhin kostenlos eine Testmöglichkeit angeboten, aber man bindet uns die Hände.
Wir hoffen, dass Sie uns trotzdem die Treue halten.
Ihr Coronaschnelltest bleibt allerdings kostenlos bei folgenden Voraussetzungen:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ( Nachweis Lichtbildausweis )
- Schwangere in den ersten 3 Monaten ( Nachweis: Mutterpass )
- Personen die in den letzten 3 Monaten vor der Testung aufgrund einer Medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten ( Nachweis : ärztliches Zeugnis )
- Personen die aufgrund der Quarantäneregelung eine Freitestung benötigen ( Nachweis : positives Ergebnis einer Teststelle )
- Besucher und Patienten von Altenheimen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen ( Nachweis : Bestätigung Testanforderung der Einrichtung )
- Rehabilitationsträger und deren Beschäftigte ( z.b. Werkstätten der Lebenshilfe )
- Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in Ihrer häuslichen Umgebung pflegen ( pflegende Angehörige )
- Personen, die mit einer die dem Coronavirus infizierten Person in demselben Haushalt leben ( Nachweis : positives Testergebnis der infizierten Person und ein Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift )
Folgende Personen müssen einen Eigenanteil von 3,- Euro leisten :
- Personen, die eine Veranstaltung im Innenraum besuchen werden
- Personen, die durch die Corona Warn-app eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.
- Personen, die zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat ( z.B. Besuch der Großeltern Zuhause )
- Personen, die zu einer Person Kontakt haben werden, die Aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko ausweist schwer an COVID -19 zu erkranken.
Verpflichtende Nachweise zu allen vier Punkten : die zu testende Person muss gegenüber dem Leistungserbringer (Teststelle) eine Selbstauskunft abgeben, dass die Testung zu einem in §4a Absatz 1 Nr.6 oder 7 ( oberen vier Punkte) genannten Zweck und unter Eigenbeteiligung in Höhe von 3,- Euro durchgeführt wurde.
Alle oben nicht genannten Personen müssen leider als Vollzahler Ihren Test selber tragen. Hierfür sieht die KVWL einen Eigenanteil von mindestens 10,- Euro vor. Wir bieten diesen Personen Ihren Coronatest zukünftig für diesen Mindestbetrag an.
Ihr PCR Test bleibt nach einem positive Schnelltest natürlich weiterhin kostenlos
NEU Sie können jetzt auch Ihren PCR Test bei uns bekommen NEU
Montag bis Freitag: 07:00 – 18:00 Uhr ohne Termin/ keine Termin nötig
Samstag: 08:00 – 16:00 Uhr ohne Termin/ keine Termine nötig
Sonntag/ Feiertags : 08:00 – 16:00 Uhr ohne Termin/ keine Termine nötig


LIVE : Klicken Sie bitte hier um die aktuelle die Verfügbarkeit unseres Testzentrums zu sehen.